Ergotherapie wird von Ihrem Arzt verordnet und von Ihrer Krankenkasse bezahlt.
Bei Kindern werden die Behandlungskosten in vollem Umfang übernommen. Bei Erwachsenen verlangen die Krankenkassen, wie bei allen Heilmitteln und Medikamenten, einen Eigenanteil von 10 % der Behandlungskosten plus 10,00 € Rezeptgebühr pro Rezept. Bei Patienten, welche von der Gebührenzuzahlung befreit sind, fallen keine Kosten an.
Die erste Verordnung umfasst üblicherweise sechs bis zehn Behandlungseinheiten. Erfolgt danach eine Weiterbehandlung, so werden in der Regel erneut sechs bis zehn Therapieeinheiten verordnet. Unter bestimmten Bedingungen kann Ihr Arzt Ergotherapie auch als Hausbesuch verordnen.